Kinderschutz in unseren Kitas
Den Kinderschutz nehmen wir sehr ernst, sowohl in unseren Einrichtungen als auch bei Kenntnis von Kindswohlgefährdungen außerhalb der Kita.

Beratung
Petra Reh unterstützt die Einrichtungen und Mitarbeiter*innen zudem in allen sonstigen  Belangen des Kinderschutzes. Anzeichen problematischer Lebenssituationen können von den Fachkräften in den Einrichtungen so frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Nach Kenntniserlangung über einen Kinderschutzfall gilt stets: Ruhe bewahren, beraten und austauschen, planmäßig und bedacht handeln! Hierfür steht Frau Reh als insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz zur Verfügung.

Sie wünschen sich als Mitarbeiter*in, Eltern, Geschwister oder sonstige Ratsuchende eine unbeteiligte Gesprächspartnerin und sind auf der Suche nach Unterstützung?
Melden Sie sich. Gemeinsam geht es besser!


Institutioneller Kinderschutz und pädagogische Arbeit

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, nach denen z.B. alle neu eingestellte Mitarbeiter*innen vor Aufnahme des Dienstes ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, setzen wir uns weitergehend mit dem Thema Kinderschutz auseinander. Kinderschutzthemen sind Inhalt verschiedener Fortbildungen und Schulungen. Als Verband haben wir zudem ein umfangreiches Kinderschutzkonzept erarbeitet, in dem konkrete Vorgaben und Handlungsabläufe festgeschrieben sind.

Die pädagogische Arbeit in unseren Kindertagesstätten ist in hohem Maße Beziehungsarbeit. Sie hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, Kindern einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung zu bieten. Diesen Anspruch gilt es verantwortungsbewusst und aktiv mit allen Beteiligten (Mitarbeitende, Eltern, Ehrenamtliche, etc.) zu gestalten.

Hierfür setzen wir uns mit unterschiedlichen Fragen auseinander. So zum Beispiel:

  • Kinderrechtsbasiertes Arbeiten
  • Nähe und Distanz / grenzwahrender Umgang
  • Kommunikations- und Fehlerkultur
  • Macht und Ohnmacht
  • Vertrauen und Verantwortung
  • Erkennen von grenzverletzendem Verhalten
  • Sexualisierte Gewalt / Täter*innenstrategien

Prävention, Intervention und Hilfe bei grenzverletzendem Verhalten – wir unterstützen Sie!


8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Pädagogische Fachkräfte sind durch ihre Arbeit in besonders unmittelbarer Weise mit den Auswirkungen von Vernachlässigungen und Gefährdungen von Kindern im Alltag konfrontiert. Aus § 8a Abs. 4 SGB VIII und entsprechenden Vereinbarungen ergibt sich die Verpflichtung der Kindertageseinrichtungen, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindswohlgefährdung eines betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, gegebenenfalls bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken und notfalls weitere Schritte einzuleiten. Bei der Gefährdungseinschätzung wird Petra Reh als insofern erfahrene Fachkraft hinzugezogen.

Petra Reh

Präventionsbeauftragte und
insoweit erfahrene Fachkraft
im Kinder- und Jugendschutz

Rübelandstraße 9b
12053 Berlin

Telefon: 0163 689 04 76
p.reh@kk-neukoelln.de